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Was ist die "Rettungsgasse" und wozu dient sie?
Am 01.01.2012 trat mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung auch in Österreich das System der "Rettungsgasse"
in Kraft.
Damit wurde der österreichische Gesetzgeber nach langem einem Wunsch der Blaulichtorganisationen und der
ASFINAG gerecht. Die Rettungsgasse sichert im Notfall schnelle Hilfe. Aus Erfahrungen der Einsatzkräfte weiß man,
dass die Anfahrt zu Unfallstellen um bis zu 4 Minuten verkürzt werden kann - dies bedeutet gleichzeitig, dass
die Überlebenschancen schwer verletzter Personen um bis zu 40 Prozent steigen!
Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für eine schnellere Versorgung von Schwerstverletzten und ein
Meilenstein für die Verkehrssicherheit in Österreich. Denn früher waren die Einsatzkräfte in ihrem
Rennen gegen die Zeit oft behindert, weil die Pannenstreifen bei Staus blockiert waren oder von anderen
Verkehrsteilnehmern missbräuchlich als Ausweichroute verwendet wurden.
Im Folgenden möchten wir Ihnen erklären, was man genau unter der "Rettungsgasse" versteht
und wie Sie sich verhalten müssen!
Was ist die Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder
Schnell- bzw. Autostraße, welche die freie Zu- und Durchfahrt von Einsatzkräften ermöglicht.
Sobald der Verkehr zu stocken beginnt oder sich ein Stau aufbaut, sind alle Verkehrteilnehmer verpflichtet eine Rettungsgasse zu bilden.
Dies gilt nicht nur bei Unfällen, auch bei Staus aufgrund von Verkehrsüberlastung!
Auch wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse gebildet haben, ist mit der Bildung einer Rettungsgasse zu beginnen.
Wie wird die Rettungsgasse gebildet?
Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur möglichst weit am linken Fahrbahnrand an,
alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus - auch auf den Pannenstreifen!
Dasselbe System gilt auch auf mehrspurigen Fahrbahnen: Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken
Spur fahren so weit wie möglich nach links, alle anderen Spuren fahren soweit wie möglich nach rechts - ebenfalls auch auf den Pannenstreifen!
Dasselbe Prinzip gilt in unseren Nachbarländern Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien, wo die Rettungsgasse bereits seit langem erfolgreich praktiziert wird!
Möglicherweise stellen Sie sich gerade folgende Fragen:
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Darf oder muss der Pannenstreifen mitbenützt werden?
JA - Der Pannenstreifen soll mitbenützt werden,
um eine möglichst breite Rettungsgasse zu bilden!
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Wie verhält man sich auf Fahrbahnen, wo es keinen Pannenstreifen gibt?
Man hat so weit als notwendig auseinanderzufahren.
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Wie verhält man sich richtig bei einer Änderung der Anzahl der Fahrstreifen
(Fahrbahnverengung, Reduktion von 3 auf 2 Fahrstreifen)?
Man versucht ebenfalls bestmöglich eine Rettungsgasse zu bilden, sodass
ein Einsatzfahrzeug nicht behindert wird.
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Darf man bei einer Rettungsgasse auch den Fahrstreifen wechseln
und dabei die Rettungsgasse queren?
Ein Fahrspurwechsel über die Rettungsgasse ist nur zulässig, wenn man sich
sicher auf der anderen Seite einordnen kann. Rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten
zwischen den Lenkern ist unbedingt nötig.
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Darf bzw. muss – abgesehen vom Pannenstreifen – auch ein
Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen mitbenützt werden?
Der Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen sollte nur so weit mit-
benützt werden, um eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden.
Kommt ein Einsatz- oder Straßendienstfahrzeug ist er sofort zu räumen!
Deshalb sollten Auf- und Abfahrten grundsätzlich freigehalten werden!
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Müssen Motorräder sich auch an der Bildung der Rettungsgasse beteiligen?
Ja, denn Motorräder dürfen die Rettungsgasse ebenfalls nicht befahren!
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Welchen Abstand muss ich zum Vordermann einhalten,
wenn sich der Verkehr verlangsamt?
Bei einem Verkehrsstillstand so viel, dass man im Bedarfsfall noch nach links oder rechts manövrieren bzw. ausweichen kann.
(Faustregel: mindestens eine halbe Fahrzeuglänge)
Welche Vorteile bringt die Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse rettet Leben! Durch die ungehinderte Zufahrt zur Unfallstelle kommen die Einsatzkräfte
schneller zu Verletzten und auch der Abtransport von Verletzten ins Krankenhaus wird durch die freie Durchfahrt
beschleunigt!
Darf ich als Privatperson die Rettungsgasse benützen?
!!! NEIN !!!
Die Rettungsgasse dient ausschließlich dem schnelleren Vorwärtskommen
von im Einsatz befindlichen
Einsatzfahrzeugen (Rettung, Feuerwehr, Polizei),
Fahrzeugen des Straßendienstes (ASFINAG)
und Fahrzeugen des Pannendienstes (Abschleppunternehmen, ÖAMTC, ARBÖ).
In absoluten medizinischen Notfällen (Notstand), wäre die Benützung der Rettungsgasse durch Privatpersonen gerechtfertigt.
Im Verwaltungsstrafver-fahren muss dieser Notstand eindeutig durch ein ärztliches Attest belegt werden!
Übelkeit, Kopfschmerzen oder ähnliche Leiden rechtfertigen diesen Notstand ebenso wenig wie Zeitnot!
Werde ich bestraft, wenn ich die Rettungsgasse benütze?
Die widerrechtliche Benützung bzw. die Behinderung von Einsatzfahrzeugen ist verboten und sieht Strafen von bis zu 2.180 Euro vor!
Dies gilt auch für jene die sich nicht an der Bildung der Rettungsgasse beteiligen.
Sollten Sie auch zu jenen Personen gehören, die der Meinung sind, dass die Rettungsgasse unnötig ist,
denken Sie neben den strafrechtlichen Folgen auch immer an eines:
Vielleicht erwischt es das nächste Mal Sie selbst und dann stellen Sie sich vor, wie es wäre auf Hilfe zu warten -
doch die Einsatzkräfte können nicht zu Ihnen kommen, weil rücksichtslose Idioten den Anfahrtsweg blockieren!
Antworten auf Sonderfragen
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Was gilt, wenn aufgrund von Schnee die Bodenmarkierungen nicht erkennbar sind?
Die Bildung der Rettungsgasse ist unabhängig von sichtbaren Bodenmarkierungen aufzubauen!
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Wo soll ich mein Auto hinstellen, wenn sich neben der Fahrspur ungeräumter Tiefschnee befindet?
An den Schnee so weit wie möglich heranfahren.
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Wie verhält man sich, wenn keine ausreichend breite Rettungsgasse (z. B. bei Tunneln und Brücken) gebildet werden kann?
In diesem Fall muss dem sich annähernden Einsatzfahrzeug bestmöglich Platz gemacht werden.
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Wie soll ich mich verhalten, wenn alle Autos vor mir nicht die Rettungsgasse gebildet haben?
Bei Stau oder stockendem Verkehr ist jeder gesetzlich zur Bildung der Rettungsgasse verpflichtet – unabhängig
davon, ob das die vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer bereits getan haben oder nicht!
Weitere Informationen zur Rettungsgasse finden Sie unter
www.rettungsgasse.com
Bei Staubildung > Rettungsgasse ! HELFEN AUCH SIE MIT, LEBEN ZU RETTEN !
Hier finden Sie die oben angesprochenen Gesetzestexte:
Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960
(BGBl. Nr. 159/1960)
24. Novelle zur Straßenverkehrordnung zur Einführung der Rettungsgasse
(BGBl. Nr. 59/2011)
$46 der Straßenverkehrsordnung geändert durch die 24. Novelle
(§46 StVO i. d. F. BGBl. Nr. 59/2011)
$99 der Straßenverkehrsordnung geändert durch die 24. Novelle
(§99 StVO i. d. F. BGBl. Nr. 59/2011)
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